Kein Vorzug für Kunden von Condor

von Redaktion

Düsseldorf – Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt, wie eine Justizsprecherin bestätigt (Az.: VI -Kart 7/22). Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Man prüfe die Entscheidung und nächste Schritte, so Condor. Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

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