Google werden Grenzen aufgezeigt. © picture alliance/dpa
Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn der Nutzer ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt. Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen der Mutterkonzern 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss.