Elisabeth S.: „Wir haben vor 33 Jahren ein Haus im Grünen gekauft. Vor zwei Jahren wurde im Rahmen der Nachverdichtung vor unserer Terrasse gerodet und zwei Doppelhaushälften gebaut: und zwar westlich von uns. Der unmittelbare Nachbar grillt sehr gerne und oft. Das Problem: er hat keinen gewöhnlichen Grill, sondern ein ca. 2,50 m hohes Gerät (incl. Kamin), also eher eine Räucherkammer. Wenn wir, wie meist, Westwind haben, dann ist nicht nur unsere Terrasse total verraucht, sondern auch unser Haus. Ich habe unseren Nachbarn schon des Öfteren gebeten, den Ofen weiter weg von uns – etwa auf die Westseite seines Hauses – zu stellen. Das will er nicht, wohl weil dann sein Haus verraucht wird. In unserer Gemeinde gibt es leider keine Grillverordnung. Wie können wir uns wehren, ohne den juristischen Weg zu gehen?“
Ärger wegen des Grills
Regelmäßig aufsteigender Rauch kann die Wohnqualität spürbar beeinträchtigen. Leider ist die rechtliche Lage in solchen Fällen nicht immer eindeutig, besonders dann, wenn keine kommunale Grillverordnung existiert. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, etwas zu bewirken: Wenn persönliche Gespräche bisher nichts gebracht haben, kann ein sachlich formuliertes Schreiben helfen. Darin sollten Sie konkret schildern, wann und wie oft die Rauchbelästigung auftritt, wie sie sich auswirkt (zum Beispiel gesundheitlich, Nutzungseinschränkungen der Terrasse) und nochmals um eine alternative Platzierung des Geräts bitten.
Das Führen eines Protokolls kann helfen, den Nachbarn zu verdeutlichen, dass es sich nicht um gelegentliches Empfinden, sondern um ein wiederkehrendes Problem handelt. Auch das Ordnungsamt kann Hinweise geben – zum Beispiel zur Frage, ob der Ofen genehmigungspflichtig war (insbesondere bei Größe und Schornsteinhöhe) oder ob durch den Betrieb möglicherweise Umweltvorschriften verletzt werden. Viele Gemeinden bieten außerdem kostenlose oder kostengünstige Mediationsangebote an. Ein externer Blick auf das Problem kann häufig bei dessen Lösung helfen. Wenn Ihre Nachbarn nicht reagieren, bleibt allerdings nur der Rechtsweg.
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