Christine F.:„Mein Mann und ich überlegen unter dem Vorbehalt von Nießbrauch unser Reihenhaus im Raum München auf unsere beiden Söhne zu übertragen. Meine Frage ist, was passiert bei einer eventuellen Scheidung einer der jungen Familien. Hätte die Schwiegertochter dann im Zuge der Vermögensaufteilung einen Anspruch auf den Wert unseres Hauses?“
Haben Schwiegertöchter Ansprüche?
Haben Ihre Söhne mit ihren Frauen keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand, der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung muss derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit mehr Vermögen hinzuerworben hat, dem anderen Ehegatten einen Ausgleich zahlen. Allerdings gilt das nicht für ererbtes oder geschenkt erhaltenes Vermögen. Dieses Vermögen ist kein Zugewinn. Berücksichtigt wird aber eine Wertsteigerung dieses Vermögens: Steigt der Wert der Wert der Immobilien nach Übertragung an Ihre Söhne bis zu deren eventuellen Scheidung an, ist die Werterhöhung also im Rahmen der Zugewinnberechnung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls müssten Ihre Söhne dann also mehr Zugewinnausgleich zahlen oder erhielten, sollten die Schwiegertöchter einen höheren Zugewinn erzielt haben, nur einen geringeren Zugewinnausgleich.
Das kann man aber vermeiden. So können Ihre Söhne vor der geplanten Übertragung einen Ehevertrag abschließen. Dabei muss nicht der gesamte Zugewinnausgleichsanspruch ausgeschlossen werden, der Ausschluss kann sich auch nur auf bestimmte Vermögensgegenstände beziehen, so etwa die von Ihnen erhaltenen Immobilien. Jedenfalls sollten Sie bei der Übertragung der Immobilien im Notarvertrag regeln, dass Sie und Ihr Mann die Rückübertragung der Immobilie verlangen können, wenn sich Ihre Söhne scheiden lassen. Denn dann können Sie, sollten Ihre Söhne nicht mit einem Ehevertrag ausreichend vorgesorgt haben, das Vermögen der Familie im Scheidungsfall vor dem Zugriff der Schwiegertöchter schützen. Ihre Söhne müssen Ihnen dann, wenn Sie dies im Scheidungsfall verlangen, die Immobilie zurückübertragen. Nach der Scheidung können Sie die Immobilie erneut an Ihre Söhne schenken.
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