Kündigungsfrist: Vier Wochen oft kein Monat

Ob vier Wochen oder ein Monat – für viele macht das auf den ersten Blick keinen Unterschied. Geht es aber um die Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis, sollten Beschäftigte, die zum Beispiel ihren Job wechseln wollen, genau prüfen, was vertraglich festgelegt ist. Wie Hubertus Bartelt, Rechtsber

Freitag, 12. September 2025

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