Ob vier Wochen oder ein Monat – für viele macht das auf den ersten Blick keinen Unterschied. Geht es aber um die Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis, sollten Beschäftigte, die zum Beispiel ihren Job wechseln wollen, genau prüfen, was vertraglich festgelegt ist. Wie Hubertus Bartelt, Rechtsber
Dieser Artikel (ID: 2348731) ist am 30.08.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).