Ob vier Wochen oder ein Monat – für viele macht das auf den ersten Blick keinen Unterschied. Geht es aber um die Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis, sollten Beschäftigte, die zum Beispiel ihren Job wechseln wollen, genau prüfen, was vertraglich festgelegt ist. Wie Hubertus Bartelt, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt, ist es nämlich nicht egal, ob eine Kündigungsfrist vier Wochen oder einen Monat zum Monatsende beträgt. „Während vier Wochen immer 28 Kalendertage sind, bedeutet die Monatsfrist, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag des Vormonats beim Arbeitgeber vorliegen muss, wenn man zum Ende des nächsten Monats kündigen will“, erläutert der Rechtsberater. Das seien – außer im Februar, wenn kein Schaltjahr ist – immer mehr als vier Wochen.