Auch Studierende haben in der Regel Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie im Studium einem Nebenjob nachgehen. Aber: Bei bestimmten Nebentätigkeiten von Studierenden kann es Ausnahmen geben, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Dazu gehören vor allem bestimmte
Dieser Artikel (ID: 2349972) ist am 02.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).