Dieter K.:„Ein Erbe, welches einen vermeintlich nachteiligen partiellen Inhalt erkennen lässt, kann man nur vollständig annehmen oder ablehnen. Wie verhält es sich aber, wenn ein Teil des vermutlich nachteiligen Erbes eine Erbengemeinschaft betrifft? Ich habe gehört, dass der Teil dieses Erbes (Erbe
Dieser Artikel (ID: 2350636) ist am 03.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).