Muss man bei Krankheit erreichbar sein?

von Redaktion

Wer krank ist muss nicht arbeiten. © Alicia Windzio/dpa

Egal, ob Hexenschuss, Grippe oder Migräne: Wer sich nicht gut fühlt, meldet sich krank und bleibt im besten Fall zu Hause. Aber was, wenn Führungskraft oder das Team nun auf wichtige Informationen bestehen? Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichbar sein, wenn sie arbeitsunfähig sind? Nein. In aller Regel müssen Beschäftigte nicht telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Es kann aber Ausnahmen geben. Auch außerhalb der Arbeitspflicht gebe es gewisse Loyalitätspflichten zum Arbeitgeber, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Gibt es etwa einen Notfall, der sich nur durch Nachfrage beim erkrankten Arbeitnehmer lösen lässt, habe man auch im Falle einer Krankmeldung die Pflicht, zu helfen – sofern möglich. Denkbar ist auch, dass eine Arbeitnehmerin, die sich arbeitsunfähig gemeldet hat, auf Nachfrage ein entscheidendes Passwort weitergibt, um zu gewährleisten, dass die Arbeit fortgeführt werden kann. Vielleicht ist auch ein kurzes Telefonat nötig, um zu klären, was in der Abwesenheit alles dringend zu erledigen ist, so Schulze Zumkley.

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