Prämie für E-Autobesitzer

von Redaktion

Ob gekauft oder geleast: Wer ein E-Fahrzeug auf seinen Namen laufen hat, kann die Prämie einstreichen. © Julian Stratenschulte, dpa

Wer ein Elektroauto besitzt, kann tatsächlich einmal im Jahr etwas Extra-Geld bekommen. Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) macht das seit 2022 möglich. Bei diesem gesetzlich geregelten Instrument geht es darum, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu reduzieren, erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. Mineralölunternehmen sind demnach verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß jährlich zu senken. Wenn sie aber dieses Ziel nicht erreichen, müssen sie sogenannte Zertifikate von Dritten kaufen, die ihrerseits CO2 einsparen.

Da kommen unter anderem die Halter von reinen Elektrofahrzeugen ins Spiel. Diese können ihre eingesparten CO2-Emissionen an die Unternehmen verkaufen. Das gilt nur für vollelektrische Fahrzeuge, nicht für Plug-in-Hybride. Wie hoch diese Prämien sind, hänge von aktuellen Marktbedingungen ab und könne von Anbieter zu Anbieter variieren. Es sind meist zwischen 50 und 100 Euro. Wenn das E-Auto einer Privatperson gehört, sind die Auszahlungen sogar steuerfrei.

Um an das THG-Geld zu kommen, muss das E-Auto bei einem speziellen Dienstleister registriert werden, der dann die weitere Abwicklung übernimmt, erklärt die Verbraucherzentrale. Man sollte die verschiedenen Angebote und die Geschäftsbedingungen vergleichen und dabei auf Vergleichsportale wie Verivox zurückgreifen.

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