enn schon beim Transfer zur gebuchten Pauschalreise dringend benötigte Medikamente abhandenkommen, ist das mindestens ungünstig. Liegt das Verschulden nicht bei Reisenden, berechtigt das zum Reiseabbruch. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Mün
Dieser Artikel (ID: 2352952) ist am 06.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).