Reise ohne Medikamente unzumutbar

von Redaktion

Medikamente sind entscheidend. © Weber/Imago

enn schon beim Transfer zur gebuchten Pauschalreise dringend benötigte Medikamente abhandenkommen, ist das mindestens ungünstig. Liegt das Verschulden nicht bei Reisenden, berechtigt das zum Reiseabbruch. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az: 223 C 12480/23) informiert das Rechtsportal „Anwaltauskunft.de“.

In dem Fall sollte ein vom Reiseanbieter organisierter und im Reisepreis enthaltener Bustransfer ein älteres Ehepaar vom Hamburger Hauptbahnhof zum Kreuzfahrtschiff bringen. Dort angekommen stellten die beiden fest, dass der vor Fahrtbeginn im Gepäckraum des Busses verstaute Trolley weg war – und zwar samt der dringend benötigten Blutdruck- und Cholesterinsenker.

Die Reise anzutreten, war für das Ehepaar daher unzumutbar. Sie verzichteten und forderten vom Veranstalter den Reisepreis zurück. Dieser verweigerte die Zahlung aber zunächst. Das Gericht gab dem Ehepaar später recht. Der Verlust der Medikamente stelle einen erheblichen Reisemangel dar, der zum Nichtantritt der Reise berechtige.

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