Helga B.: „Ich besitze mit meiner Schwester gemeinsam ein Zweifamilienhaus – jeder zur Hälfte. Ich bewohne meine Wohnung selbst, meine Schwester hat ihre vermietet. Über die Betriebskostenabrechnung wird mir anteilig eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grund belastet, obwohl ich eine eigene Privathaftpflichtversicherung habe. Ist das rechtens?“
Haftpflicht notwendig
Ja, das ist rechtmäßig. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen, Sach- und Vermögenschäden, die Sie versehentlich anderen zufügen. Eine solche Versicherung greift auch, wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie leben. Doch in Ihrem Fall handelt es sich um ein vermietetes Zweifamilienhaus, das zudem im Eigentum von Ihnen und Ihrer Schwester steht. In diesem Fall springt die Privathaftpflicht nicht mehr ein, wenn Dritte durch Ihr Eigentum zu Schaden kommen, etwa auf Stufen oder auch auf dem Gehweg stürzen und sich verletzen. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie als Eigentümerin darin wohnen und (nur) ihre Schwester ihren Teil vermietet. Sie benötigen in diesem Fall eine Grundeigentümerhaftpflichtversicherung, sie deckt Schäden ab, die durch ihr Eigentum entstehen – etwa den oben genannten Sturz auf dem Gehweg oder herabfallende Ziegel, die ein Auto beschädigen.
Daher ist die Umlage der Kosten auf alle Eigentümer bzw. Mieter gerechtfertigt. Die übliche Berechnung erfolgt nach Wohnfläche, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
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