Staubsauger muss Daten ausspucken

von Redaktion

Der Saugroboter ist ebenso Datenträger wie der Sprachassistent. © dpa

Im Smart Home werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, dem Sprachassistenten, dem eigenständig herumfahrenden Staubsauger oder dem Smart-TV – alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich, und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzer mehr profitieren.

Per EU-Verordnung bekommen sie ab kommendem Freitag mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dann gilt für diese Produkte das EU-Datengesetz („EU-Data-Act“). Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie man darauf zugreifen kann. Das Gesetz soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken.

Geräte

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle vernetzten Geräte. Internetverbindung ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie „smarte“ Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Daten

Zu den betroffenen Daten gehört dort „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“. Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut.

Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand.

Nutzen

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können. Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen.

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