Nicht jede Ausbildung passt. Das merkt so mancher aber erst nach Ablauf der Probezeit. © Rolf K. Wegst, epd
Nicht immer erfüllt ein Ausbildungsbetrieb die eigenen Erwartungen. Die Ausbildung dann in einem anderen Betrieb fortzusetzen, ist aber nicht immer ohne Weiteres möglich. Während der Probezeit, die zwischen einem und vier Monate dauert, kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das erklärt der Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB Jugend) Wenn die Probezeit vorbei ist, können Auszubildende einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Ausbildung wird damit in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Eine Frist müsse hier nicht eingehalten werden. Lässt sich der bisherige Betrieb nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein, brauchen Auszubildende laut DGB Jugend einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung, um den Ausbildungsplatz zu wechseln. Denkbar ist etwa, dass der Arbeitgeber die Vergütung nicht zahlt oder man als Azubi am Arbeitsplatz gemobbt wird.