Tessa B.: „Wir, Ehepaar über 70 und 80 Jahre, haben ein Berliner Testament verfasst. Nach dem Tod von beiden Ehepartnern soll unser gemeinsames Kind Schlusserbe sein. Zusätzlich haben wir verfügt, dass nach dem Tod des ersten Ehepartners die Enkel einen definierten Geldbetrag erhalten sollen. Sehen
Dieser Artikel (ID: 2354371) ist am 09.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29).