Kamera ist nicht immer Pflicht. © IMAGO
Wenn beim Meeting nicht alle vor Ort sind, gibt es immer noch die Alternative, die Konferenz über Teams, Zoom oder andere Videochat-Programme abzuhalten. Nicht jeder fühlt sich immer wohl damit, die Kamera einzuschalten – doch je nach Situation kann der Arbeitgeber dazu verpflichten, so Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nimmt man an einer Konferenz im Büro oder am Arbeitsplatz teil, kann der Chef das Einschalten der Kamera einfordern. Doch hier gibt es zwei Ausnahmefälle. Wird eine Videokonferenz aufgezeichnet, wird sie nicht mehr wie eine Präsenzbesprechung gewertet, erklärt die Fachanwältin. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Einschalten der Kamera darum nicht vorschreiben. Ein weiterer Sonderfall entsteht, wenn die Kamera einen Einblick in das eigene Privatleben offenbaren würde. Dabei ist es egal, ob es sich um erkennbare Objekte wie etwa Bilder oder andere Personen im Hintergrund handelt. Gibt es keine Möglichkeit, für einen neutralen Hintergrund, kann der Arbeitgeber das Einschalten auch hier nicht erzwingen.