So ändert sich das Netto

von Redaktion

Ob das Netto schrumpft oder nicht, hängt von der Höhe des Einkommens ab. © Smarterpix

Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 6000 Euro führen die geplanten höheren Beitragsbemessungsgrenzen zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Sozialversicherungen (mittlere Spalte). Da die Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können und es weitere Effekte gibt, ist die Belastung unterm Strich geringer (rechte Spalte).

Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen müssen in Deutschland nur bis zu einer gewissen Einkommenshöhe abgeführt werden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze ist Schluss. Ein Beispiel: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt aktuell bei 18,6 Prozent – die Hälfte davon entfällt auf den Arbeitnehmer, also 9,3 Prozent. Ein Gutverdiener, der 8050 Euro brutto im Monat verdient, überweist damit 785,85 Euro im Monat von seinem Bruttogehalt an die Rentenkasse.

Da die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung exakt bei diesen 8050 Euro liegt, heißt das: Selbst bei einem höheren Einkommen steigen die Beiträge nicht. Besserverdiener, die 10 000 Euro oder 15 000 Euro im Monat verdienen, zahlen weiterhin nur die 785,85 Euro im Monat.

Jetzt sollen die Beitragsbemessungsgrenzen aber steigen. Am Wochenende wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) öffentlich. Geplant ist demnach, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 von den 8050 Euro auf 8450 Euro im Monat steigt. Gutverdiener müssten damit deutlich mehr bezahlen.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist laut dem Entwurf ein Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit jeweils 5512,50 Euro im Monat auf 5812,50 Euro geplant.

Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze: Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Hier soll der Grenzwert von 6150 Euro auf 6450 Euro pro Monat steigen.

CDU-Politiker verteidigten am Wochenende die geplante Anhebung, denn dahinter steckt ein einfacher Automatismus: 2024 sind die Bruttolöhne in Deutschland laut dem Verordnungsentwurf im Schnitt um 5,16 Prozent gestiegen. Und die Werte für die Bemessungsgrenzen werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung angepasst. In dem Entwurf wird betont, dass die geplante Erhöhung der Bemessungsgrenzen nicht politisch motiviert ist.

Trotzdem haben die Pläne für Wirbel gesorgt. Die „FAZ“ schrieb am Montag: „1784 Euro mehr Sozialabgaben“. Die „Bild“ warnte gestern vor einer „Abgaben-Bombe“. Richtig ist, dass Gutverdiener im kommenden Jahr deutlich mehr an die Sozialkassen überweisen müssen, sofern der Entwurf durchkommt (mittlere Spalte in den Tabellen). Diese Berechnung des Bundes der Steuerzahler zeigt aber auch: Da die höheren Sozialabgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, fällt die Belastung deutlich geringer aus – zumal noch andere Effekte zum Tragen kommen, etwa die Steuerentlastung durch den Abbau der kalten Progression. Ein Gutverdiener (unverheiratet, keine Kinder) mit einem Monatsbrutto von 8500 Euro drohen damit unterm Strich Mehrbelastungen von 216 Euro im Jahr und nicht etwa weit über 1000 Euro (siehe rechte Spalte in der Tabelle).

Dass die Belastung am Ende doch höher ausfallen könnte, hängt mit etwas anderem zusammen: Den gesetzlichen Krankenversicherungen geht das Geld aus – die Beiträge drohen zu steigen. In der Berechnung des Steuerzahlerbundes ist dieses Szenario nicht berücksichtigt. Steigen die Beiträge, dürfte das Netto kräftig schrumpfen – quer durch alle Einkommensklassen.

Artikel 2 von 8