RECHT

Bahn zu spät – kein Schadensersatz

Wer mit der Bahn zum Flughafen fährt, muss sehr großzügig kalkulieren. © Andreas Arnold, dpa

Ein verpasster Flug wegen verspäteter Zugverbindungen auf dem Weg zum Flughafen rechtfertigt keinen Schadenersatz für die stornierte Pauschalreise. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Koblenz. Geklagt hatte

Samstag, 11. Oktober 2025

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