RECHT

Bahn zu spät – kein Schadensersatz

von Redaktion

Wer mit der Bahn zum Flughafen fährt, muss sehr großzügig kalkulieren. © Andreas Arnold, dpa

Ein verpasster Flug wegen verspäteter Zugverbindungen auf dem Weg zum Flughafen rechtfertigt keinen Schadenersatz für die stornierte Pauschalreise. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Mann, der mit einem sogenannten Rail&Fly-Ticket mit der Deutschen Bahn zum Frankfurter Flughafen wollte.

Der Kläger argumentierte, dass er die Reise rechtzeitig angetreten habe. Er sei mit seiner Frau bereits um 5.45 Uhr für die geplante Abfahrt um 6.18 Uhr in Halle eingetroffen. Aufgrund von Zugausfällen, Verspätung und einem verpassten Anschlusszug seien sie aber derart verspätet in Frankfurt angekommen, dass sie nicht mehr hätten einchecken können. Er forderte 50 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz. Das Landgericht wies diese Forderung ab: Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail&FlyTicket als Bestandteil der Reiseleistung anzusehen – jedoch habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges selbst zu verantworten. Denn der Veranstalter habe in den Reiseinformationen darauf hingewiesen, dass für Reisen ins Nicht-EU-Ausland Reisende drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in des Flughafens eintreffen sollten. Und weil der Mann eine freie Zugwahl hatte, hätte er großzügiger kalkulieren können. Deshalb habe der Kläger, der bestenfalls zwei Stunden und 32 Minuten vor dem Abflug am Flughafenbahnhof angekommen wäre, das verspätete Eintreffen am Flughafen „selbst zu verantworten“. Das Landgericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf die „für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn“.DPA

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