Haftung bei Produktschäden verbessert

von Redaktion

Auch Schäden durch KI-Systeme werden einbezogen. © Peter Steffen

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schaden nimmt, soll künftig in vielen Fällen leichter Schadenersatz vom Hersteller verlangen können. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, der den Ländern und betroffenen Verbänden jetzt zur Stellungnahme zugegangen ist. Ein wichtiger Punkt: Auch Schäden, die durch fehlerhafte Software und Updates sowie durch KI-Systeme entstehen, sollen generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Ausgenommen hiervon ist demnach Open-Source-Software, „die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird“. Bei der Produkthaftung berücksichtigt werden laut Entwurf künftig auch verbundene digitale Dienste, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Mit dem Entwurf soll die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

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