Ob ein Elternteil Unterhaltszahlungen wirklich fürs Kind verwendet, ist kaum nachvollziehbar. © Friso Gentsch, dpa
Sprechen getrennte Eltern über Geld, entzündet sich häufig an einem Punkt Streit: dem Kindesunterhalt. Wird der auch wirklich im Interesse und zum Wohl des Kindes aufgewendet? Aber darf der Kindesunterhalt wirklich ausschließlich für Kleidung, Lebensmittel oder den Schulausflug des Nachwuchses eingesetzt werden?
Kurz gesagt: nein. „Wofür ich Kindesunterhalt ausgebe, geht den anderen gar nichts an“, sagt Rechtsanwältin Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein. Bis zur Grenze des Missbrauchs dürfe dieser mit dem Geld anstellen, was er oder sie möchte. Bedeutet überspitzt gesagt: Solange das Kind nicht in Stofffetzen gehüllt in die Schule gehen muss, während Mutter oder Vater vom Kindesunterhalt im Luxus schwelgen, können Unterhaltszahler nichts unternehmen.
Sie haben noch nicht einmal Anspruch darauf, Rechnungen und andere Nachweise für etwaige Aufwendungen einzusehen.
Zum Hintergrund: Kindesunterhalt muss der Elternteil dem anderen überweisen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Unterhaltsverpflichtung besteht nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern in der Regel, bis es auf eigenen Beinen steht, zum Beispiel durch Abschluss einer Berufsausbildung.