Martin T.:„Ein Bekannter, er ist Witwer (über 80 Jahre) mit vier erwachsenen Kindern und zwei Geschwistern meint, er braucht kein Testament, da ohnehin seine Kinder erben. Hat er Recht? Oder haben auch die Geschwister Erbansprüche nach der gesetzlichen Erbfolge?“
Braucht´s ein Testament?
Ohne Testament oder Erbvertrag kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Da die Ehefrau Ihres Bekannten vorverstorben ist, gibt es kein Ehegattenerbrecht und allein die Kinder Ihres Bekannten und deren Abkömmlinge (sogenannte Erben 1. Ordnung) treten in die Erbfolge ein. Solange Erben 1. Ordnung existieren, schließen sie Erben 2. Ordnung, nämlich die Eltern Ihres Bekannten und deren Abkömmlinge, von der Erbfolge aus mit dem Ergebnis, dass die Geschwister Ihres Bekannten nicht seine Erben werden. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht doch sehr sinnvoll sein kann, dass Ihr Bekannter ein Testament macht, um beispielsweise Streit unter den Kindern zu vermeiden, besondere Wünsche umzusetzen oder auch, um Erbschaftsteuer zu optimieren oder zu sparen.
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