Patienten haben die Wahl

von Redaktion

Über das Einlesen der Gesundheitskarte kann eine Arztpraxis die Patientendaten einsehen – sofern der Elektronischen Patienenakte nicht widersprochen wurde. © Christoph Hardt, IMAGO

In diesem Jahr geht die Elektronische Patientenakte stufenweise in die praktische Umsetzung, im Herbst wird sie verpflichtend für Ärzte und Krankenhäuser und alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir erklären, das Verbraucher wissen sollten.

■ Digitaler Aktenordner

Die Elektronische Patientenakte, kurz Epa genannt, ist ein digitaler Aktenordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsinformationen eines Patienten an einem zentralen Ort gespeichert werden. Seit Jahresanfang haben die Krankenkassen für jeden Patienten eine solche Akte angelegt, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Ab 1. Oktober wird sie verpflichtend von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken unter anderem mit Befunden, Laborberichten, Medikationslisten, Arztbriefen oder Krankenhausentlassungsbriefen befüllt. „Viele wissen gar nicht, dass sie bereits eine Epa haben“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei könnten Patienten die Akte bereits jetzt aktiv nutzen.

■ Nutzung

Nicht nur Ärzte legen künftig wichtige Gesundheitsinformationen in der Epa ab, auch Patienten können das tun und somit Ordnung schaffen im eigenen Gesundheitsmanagement. „Nicht jeder hat seine Medikamentenliste oder Kopien von Arztbriefen gut geordnet griffbereit“, meint Wolter. Patienten können diese Dokumente nun selbst einscannen oder abfotografieren und in der Akte digital ablegen und behalten so den Überblick über die eigene Krankheitsgeschichte. Dafür müssen sie eine spezielle App, die die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung stellt, im App-Store auf ihr Mobiltelefon laden und sich dort registrieren. Alternativ stellen die Krankenkassen ein spezielles Programm für die Nutzung der Akte am PC zur Verfügung. Eine Pflicht dazu gibt es nicht: „Die Nutzung der Epa ist freiwillig“, erläutert die Verbraucherschützerin.

■ Vorteile

Mit der Akte sollen alle, die in die medizinische Versorgung eines Patienten involviert sind, künftig besser über dessen Gesundheitsstatus informiert sein. „Denn Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken können mit der Epa auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen, wenn sie benötigt werden“, sagt Silvia Wirth, Sprecherin der Techniker Krankenkasse. Bisher seien Informationen über Patienten dezentral gespeichert – nämlich dort, wo sie erhoben werden, meint Wirth. Unterlagen wie Labor-, Pathologie-, Radiologie-Berichte oder Behandlungspläne seien nicht ohne Weiteres für andere behandelnde Ärzte verfügbar. Für Patienten sei es ein unnötiger Aufwand, die Unterlagen selbst zu beschaffen.

Die Epa sammelt künftig alles an einem Ort. So könnten zum Beispiel auch Doppeluntersuchungen und ungünstige Wechselwirkungen zwischen Medikamenten verhindert werden, zählt Wolter Vorteile auf. „Gerade ältere Menschen, die teilweise überfordert mit ihrem Gesundheitsmanagement sind, begrüßen die Akte, weil wichtige Gesundheitsdaten an einem Ort gesammelt werden.“ Allerdings werde die Akte erst nach und nach befüllt. Es stünden nicht von Anfang an alle Funktionen zur Verfügung.

■ Zugriff

Patienten können selbst bestimmen, was in der App gespeichert wird. „Sie können der Nutzung der gesamten Akte oder dem Speichern einzelner Dokumente jederzeit widersprechen“, sagt Wolter. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es um besonders sensible Daten geht, wie etwa um einen Schwangerschaftsabbruch oder eine psychiatrische Behandlung. Ebenso können Patienten bestimmen, wer Zugriff auf die Epa haben darf. Das kann jeder selbst in der App festlegen. Dort können auch Dokumente gelöscht oder einzelne Dokumente gesperrt werden. Wer kein Smartphone besitzt, kann Widerspruch auch über einen Anruf bei der Ombudsstelle der Krankenkassen einlegen. Der Zugriff auf die Epa erfolgt über das Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis. Wer nichts regelt, gewährt seinem Arzt automatisch 90 Tage lang Zugriff auf seine Epa und dem Apotheker drei Tage.

■ Datenschutz

Die Kassen stellen zwar die App bereit, aber sie haben keinen Zugriff auf die in der Epa abgelegten Daten. „Alle Daten in der Akte werden beim Transport vom Server auf das Endgerät verschlüsselt und erst auf dem Endgerät wieder entschlüsselt. Niemand außer den Versicherten selbst oder denjenigen, die aufgrund des Behandlungskontexts eine Berechtigung besitzen, können die Inhalte lesen“, sagt Techniker-Sprecherin Wirth. Auch hätten weder Versicherer noch Arbeitgeber Zugang zur digitalen Akte, betont Verbraucherschützerin Wolter. Der Kreis der Zugriffsberechtigten sei gesetzlich festgelegt.

Mehr Informationen

zum Thema „Elektronische Patientenakte – so managen Sie Ihre Gesundheit“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de.

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