Lisa M.: Mein seit 25 Jahren getrennt lebender Ehemann und ich haben ein Berliner Testament. Ich besitze allein ein Haus. Im Hinblick auf den Steuerfreibetrag: Müsste er im Erbfall bei meinem Ableben zehn Jahre lang das Haus bewohnen?
Muss das Haus bewohnt werden?
„Der Ehegatte hat zunächst einmal einen Freibetrag von 500 000 Euro im Erbfall. Dieser Freibetrag kann für geerbtes Geld, Immobilien etc. verwandt werden. Daneben gibt es die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim. Diese setzt im Erbfall allerdings voraus, dass der Ehegatte zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleibt oder innerhalb dieser Zeit nur aus wichtigem Grund auszieht, beispielsweise, weil er pflegebedürftig wird.“
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