Bei Beleidigung ist Kündigung rechtens

Wer beleidigt kann rausfliegen. © Armin Weigel/dpa

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren – das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall einer Räumungsklage. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die For

Samstag, 11. Oktober 2025

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