Darf man im Supermarkt die Trauben probieren? Wer sich auf der sicheren Seite wähnt, liegt falsch: „Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Lebensmittel im Supermarkt zu probieren – also auch nicht die offenen Trauben oder Erdbeeren“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn vor dem
Dieser Artikel (ID: 2360592) ist am 19.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).