Sohn darf Umgangszeit bestimmen

Sport geht vor, wenn das Kind es will. © IMAGO

Zieht ein 14-Jähriger seine Sporttermine am Wochenende einem Besuch beim umgangsberechtigten Vater vor, muss der Vater das unter Umständen hinnehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm weist der Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Samstag, 27. Dezember 2025

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