Das Berliner Testament ist für Eheleute die wohl gängigste Form, den gemeinsamen Nachlass zu regeln. Stirbt einer von beiden, erhält der überlebende Ehepartner alles. Geht später auch dieser von der Welt, wird meist den Kindern das gesamte Vermögen vermacht.
Dieser Artikel (ID: 2361990) ist am 22.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).