Auch nach Erreichen des regulären Renteneintritts weiter zur Arbeit gehen? Manche Arbeitnehmer wünschen sich das, die Bundesregierung will es ihnen erleichtern. Doch noch gelten bestehende arbeitsrechtliche Regelungen. Wie also lässt sich ein solches Arbeitsverhältnis aktuell wirksam vereinbaren?
Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) zufolge sind in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Klauseln enthalten, die auch unbefristete Arbeitsverträge mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters auslaufen lassen. Nur wenn es solche Regelungen nicht gibt, läuft das Arbeitsverhältnis einfach weiter.
Ansonsten muss eine Weiterbeschäftigung vereinbart werden, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer das wünschen. Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses lässt sich einvernehmlich verschieben – sogar mehrfach. Eine solche Vereinbarung sollte laut Görzel schriftlich erfolgen, eine einfache E-Mail genüge dafür. Wichtig: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser eingebunden werden, weil eine Weiterbeschäftigung als Einstellung gilt. Gleiches gilt, wenn ehemalige Beschäftigte aus dem Ruhestand zurückgeholt werden sollen. Dann greifen noch dazu die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. So lasse sich eine wirksame Befristung nur unter engen Voraussetzungen vereinbaren.