Das Haus gut versichern

von Redaktion

Wetterextreme nehmen durch den Klimawandel zu. Eine gute Versicherung sollte sich jeder Eigentümer leisten. © Boris Roessler/dpa

Ein Rohrbruch im Keller, ein Sturm, der das Dach abdeckt, oder gar ein Brand: Schäden am eigenen Haus können jeden treffen und sind schnell existenzbedrohend teuer. Eine Wohngebäudeversicherung verspricht Sicherheit – doch beim Abschluss lauern Fallstricke, die man kennen sollte („Finanztest”-Heft 10/2025).

Was sollte abgesichert sein?

Die Stiftung Warentest empfiehlt, immer alle vier grundlegenden Gefahrenbereiche einzuschließen, den sogenannten Elementarschutz: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden. Gerade der Schutz vor Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutschen wird häufig unterschätzt. Nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland hat ihn integriert, das kann im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten.

Wo können Probleme entstehen?

Nicht jede Police hält, was sie verspricht. Manche Tarife leisten zum Beispiel nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch bei alten Verträgen fehlen oft wichtige Punkte wie Überspannungsschäden durch Blitz. Ein weiteres Risiko birgt die Unterversicherung. Wer etwa nach einer Hauserweiterung die Versicherungssumme nicht anpasst, läuft Gefahr, im Schadensfall nur anteilige Zahlungen zu erhalten.

Wie findet man den passenden Tarif?

Ein guter Vertrag muss nicht der teuerste sein, aber er sollte umfassend schützen. Je nach Wohnort und Versicherungsumfang kann der Jahresbeitrag im hohen drei- bis vierstelligen Bereich liegen. Wichtig ist, dass die Versicherung vor allem für existenzbedrohende Schäden greift, nicht für Bagatellen. Dabei sollte der Tarif auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit, Abbruch- und Aufräumkosten, Transport- und Lagerkosten, Auflagen, Dekontamination und Überspannung mit abdecken.

Stiftung Warentest empfiehlt, kleinere Schäden möglichst selbst zu tragen, da zu viele Meldungen den Versicherer zur Kündigung berechtigen. Beim Wechsel des Anbieters ist außerdem zu beachten, dass Banken bei laufenden Immobilienkrediten oft ihre Zustimmung geben müssen. Und: Manche Häuser, vor allem in Hochwassergebieten, bekommen gar keinen oder nur sehr teuren Versicherungsschutz. Außerdem kann durch einen gewählten Selbstbehalt normalerweise der Beitrag gesenkt werden. Im Schadensfall muss dann dieser zuvor vereinbarte Teil der Kosten selbstständig bezahlt werden, aber langfristig kann sich das je nach Tarif lohnen, da im Jahresbeitrag entsprechende Einsparungen entstehen. Eine Wohngebäudeversicherung sollte sowieso nur für hohe Schäden genutzt werden, weil die Versicherung grundsätzlich nach jedem Schadensfall das Recht hat, den Vertrag zu kündigen. Wer also häufiger Kleinstschäden meldet, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Welche Policen sind durchgefallen?

Im aktuellen Test der Stiftung werden 196 Angebote von 74 Versicherern geprüft, dabei wurden rund ein Drittel der geprüften Policen mit „Mangelhaft“ bewertet. Hauptgrund ist, dass diese Verträge nicht ausreichend leisten, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Vergisst etwa ein Eigentümer im Winter, die Wasserleitung im leerstehenden Haus abzusperren, und es kommt dadurch zu einem Wasserschaden, kürzen viele Versicherer ihre Leistungen drastisch. Manche Verträge übernehmen in solchen Fällen nur einen Bruchteil der Kosten oder verweigern die Zahlung ganz. Weitere Schwachpunkte sind Leistungslücken im Elementarschutz oder das Fehlen wichtiger Zusatzleistungen, etwa die Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten, die nach einem Brand entstehen können. Auch alte Vertragsbedingungen ohne Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitz gelten als unzureichend. Stiftung Warentest nennt keine vollständige Negativliste in den Tabellen, aber klar ist: Mehr als ein Drittel der untersuchten Policen ist mangelhaft. Auffällig ist auch, dass sich einige große Versicherer – darunter Generali und die Sparkassenversicherung Sachsen – der Untersuchung entzogen haben, indem sie ihre Bedingungen nicht offengelegt haben.

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