BGH: Zweifel an lukrativer Untermiete

von Redaktion

Der Fall von Abdur-Rahman El-Khadra wirft ein Schlaglicht auf die brisante Frage, für wie viel Geld Mieter Wohnraum untervermieten dürfen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wehrt sich der 42-Jährige gegen die Kündigung seiner Wohnung. Der Vorwurf: Er habe sich mit einem überhöhten Zuschlag bereichert. Konkret verlangte er 962 Euro monatlich für eine Zweizimmerwohnung in Berlin, für die erst selbst anfangs 460 Euro zahlte.

„Es war nicht meine Absicht, Geld damit zu machen“, beteuert der Wirtschaftsingenieur, der mit seiner Partnerin nach wie vor in den 65 Quadratmetern lebt. Er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen – unter anderem mit teils selbstgebauten Möbeln, Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. „Es fehlte an nichts.“ Um das einzupreisen, habe er eine Excel-Tabelle erstellt und geschaut, was sein Hab und Gut wert seien. Nur: „Es gibt keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie jetzt Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis mit eingerechnet werden.“ Ein Problem, das der Deutsche Mieterbund bestätigt.

Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen mit Untervermietungen Gewinne erzielt werden dürfen, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Der Vorsitzende Richter Ralph Bünger sprach auch mit Blick auf angespannte Wohnungsmärkte von einer „hochinteressanten Frage“, die Vermieter, Mieter und Untermieter betreffe. Sein Urteil will der BGH am 28. Januar verkünden (Az., VIII ZR 228/23) .DPA

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