Wer krank ist, sollte daheim bleiben. Schon um niemanden anzustecken. Der Arbeitgeber muss aber umgehend informiert werden. © Subbotina, panthermedia
Die Nase läuft, der Hals schmerzt, an Arbeiten ist nicht zu denken. Also lieber umgehend krankmelden. Doch was genau muss man seinem Arbeitgeber mitteilen? Und darf man trotz Krankschreibung vom Arzt einkaufen, spazieren gehen oder ins Kino? Ein Überblick.
Wann und wie muss die Krankmeldung erfolgen?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“, dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Die Meldung muss deshalb im Regelfall vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Auf welchem Weg die Meldung eingeht – also telefonisch oder per Mail –, kann laut Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), der Arbeitgeber entscheiden und vorgeben.
Braucht der Arbeitgeber Details zur Diagnose?
Arbeitgeber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mitteilung von Diagnosen oder Symptomen, dürfen aber ohne Gründe die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Zweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) jedoch an und gibt es Anzeichen, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung zunächst einstellen und den Arbeitnehmer um Mitteilung bitten, welche Erkrankung vorliegt.
Aus welchen Gründen darf ich mich krankmelden?
Man ist dann arbeitsunfähig, wenn aufgrund von Krankheit die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Kein Grund für eine Krankmeldung sind Routineuntersuchungen beim Arzt ohne akutes Leiden. Auch eine „selbstverschuldete“ Arbeitsunfähigkeit, wie etwa die Schonzeit nach einer Party oder Bettlägerigkeit nach einer Schönheits-OP, ist kein Grund für eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wie Fuhlrott erklärt.
Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) notwendig?
Nach dem Gesetz sind ein Besuch beim Arzt und die Vorlage einer AU erst dann erforderlich, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Wer also nur zwei Tage ausfällt, muss nicht zwingend zum Arzt, um sich ein Attest zu besorgen. Aber: Diese gesetzliche Regel kann vom Arbeitgeber verschärft werden. Dieser kann den Arbeitnehmer anweisen, bereits am ersten Tag der Erkrankung eine AU-Bescheinigung einzuholen.
Darf man Einkaufen, ins Café oder ins Kino gehen, wenn man krankgeschrieben ist?
Ja, niemand muss bei Krankheit zwingend zu Hause bleiben. Allerdings darf die Tätigkeit der Genesung nicht entgegenstehen. Einkäufe, Kinobesuche oder Spaziergänge sind erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess nicht verzögern oder gefährden. Dies hängt immer von der Diagnose ab. „Bei einer psychischen Erkrankung mag sogar Sport sinnvoll sein, bei einer Erkältung sicherlich nicht“, sagt Fuhlrott. Im Zweifel muss durch ärztliche Stellungnahme beurteilt werden, ob es sich um eine genesungswidrige Tätigkeit handelt.
Erkrankte Arbeitnehmer sind gut beraten, sich während der Krankheit zurückzuhalten, meint Fuhlrott. „Auch wenn es gesundheitlich vertretbar sein mag, eine Party zu besuchen, ist es sicherlich unglücklich, wenn der Arbeitgeber seinen erkrankten Arbeitnehmer auf Partybildern in Sozialen Netzwerken beim Feiern sieht.“ Wichtig zu wissen: Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zur außerordentlichen Kündigung führen, erklärt Nathalie Oberthür.
Muss ich trotz Krankheit erreichbar sein?
Nein. Der Arbeitgeber darf allenfalls Kontakt aufnehmen, um dringende organisatorische Fragen zu klären. Der Arbeitnehmer muss aber nur mit dem Arbeitgeber sprechen, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Er muss auch nicht ständig auf das Diensthandy schauen – und darf es auch abschalten.
Was ist bei längerer oder wiederholter Krankheit?
Nach sechs Wochen Erkrankung erhalten Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, das aber nur 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.
Und: Wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum überschritten ist, hat der Arbeitgeber auch Anspruch darauf zu erfahren, was die konkreten Krankheitsursachen sind.
Wie oft darf ich mich pro Jahr krankmelden?
Es gibt keine Regel. Wiederholte Krankheitszeiten können allerdings zu einer Begrenzung der Entgeltfortzahlung führen oder, wenn die Krankheitszeiten über mehrere Jahre hinweg sechs Wochen jährlich übersteigen, im Einzelfall auch einen Kündigungsgrund darstellen.
Was gilt bei Krankmeldung während des Urlaubs?
Wer krank ist, befindet sich nicht mehr im Urlaub. Heißt: Der Arbeitnehmer muss sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber melden und auf die eingetretene Arbeitsunfähigkeit hinweisen. Der Urlaub wird dann nicht „verbraucht“, sondern wieder dem Urlaubskonto gutgeschrieben.