LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Dieter N.: „Kann ich die Lohnkosten absetzen für den Einbau einer Wärmepumpe, wenn ich einen KfW-Zuschuss erhalte? Und was ist beim Einbau einer Photovoltaik-Anlage, da ja keine Mehrwertsteuer erhoben wird?“

Was kann ich absetzen?

Der Einbau einer Wärmepumpe in einem selbst genutzten Haus ist grundsätzlich eine steuerbegünstigte Maßnahme. Das gilt auch für die Lohnkosten der Handwerker. Wenn Sie dafür jedoch einen KfW-Zuschuss erhalten, können Sie die Kosten nicht zusätzlich von der Steuer abziehen – eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen.

Bei einer Photovoltaikanlage ist zu unterscheiden: Dient die Anlage ausschließlich der Stromerzeugung, gibt es keine Steuervergünstigung. Nur besondere Anlagen, die Wärme erzeugen oder als Wärmequelle für eine Wärmepumpe genutzt werden (sogenannte PVT-Anlagen), können begünstigt sein. Aber auch hier gilt: Eine doppelte Förderung geht nicht.

Der Ausschluss gilt auch für die allgemeine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Sobald Fördermittel wie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite genutzt werden, entfällt die Möglichkeit zur Steuerermäßigung.

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