Streit um Fakeprofil

von Redaktion

Eine Instagram-Nutzerin ist vor Gericht gescheitert. © Catherine Waibel, dpa

Eine Social-Media-Nutzerin ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über den Kontoinhaber eines sie imitierenden Fakeprofils zu erhalten. Der Betreiber des Onlinedienstes Instagram sei nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Montag. Zugleich wies das Gericht auf eine mögliche Gesetzeslücke hin (Az. 2 O 1/25). Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Fakeprofil, das als Profilbild die Antragstellerin zeige und ihr Profil offensichtlich imitiere. Das Profil sei mehrfach optisch und inhaltlich an sie angepasst worden, argumentierte die Nutzerin. Der Kontoinhaber gebe sich darüber hinaus in Nachrichten als die Antragstellerin aus und nenne dabei ihre vollständige Adresse. Die Nutzerin argumentierte, dass die Bilder und Textnachrichten „audiovisuelle Inhalte“ im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) seien. Das Gericht lehnte den Antrag allerdings ab.

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