Viele Praxen und Kliniken können die ePA noch nicht nutzen

Kassenärzte-Verband kritisiert Verzug bei Software-Ausstattung – auch bei der Aufklärung der Patienten hakt es

Über das Einlesen der Gesundheitskarte erhält der Arzt Zugriff auf die elektronische Patientenakte. © Jens Kalaene/dpa

Ab heute ist es für Ärzte Pflicht, wichtige Befunde in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen, damit sie für weitere Behandlungen immer parat stehen. Nur: Noch sind die te

Freitag, 2. Januar 2026

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