Viele Praxen und Kliniken können die ePA noch nicht nutzen
Kassenärzte-Verband kritisiert Verzug bei Software-Ausstattung – auch bei der Aufklärung der Patienten hakt es
Über das Einlesen der Gesundheitskarte erhält der Arzt Zugriff auf die elektronische Patientenakte. © Jens Kalaene/dpa
Ab heute ist es für Ärzte Pflicht, wichtige Befunde in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen, damit sie für weitere Behandlungen immer parat stehen. Nur: Noch sind die te