Über das Einlesen der Gesundheitskarte erhält der Arzt Zugriff auf die elektronische Patientenakte. © Jens Kalaene/dpa
Ab heute ist es für Ärzte Pflicht, wichtige Befunde in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen, damit sie für weitere Behandlungen immer parat stehen. Nur: Noch sind die technischen Voraussetzungen nicht überall da. Viele Praxen warten laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf erforderliche Softwaremodule. „Nach unserem letzten Stand sind etwa 80 Prozent der Praxen mit einem solchen Modul ausgerüstet“, so KBV-Vorstand Sibylle Steiner. „Dass etwa ein Fünftel noch nicht mit der ePA arbeiten kann, sehen wir sehr kritisch.“ Viele Anbieter wollten die Praxisverwaltungssysteme im vierten Quartal nachliefern. „Von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung.“ Dass Praxen Sanktionen bei der Vergütung drohen, sei deshalb „vollkommen inakzeptabel“.
Schon rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben von ihrer Krankenkasse eine e-Akte angelegt bekommen – das läuft nach einer Reform der Ampel-Koalition automatisch, wenn man nicht aktiv widerspricht. Die ePA soll lebenslang Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder Angaben zu Medikamenten zentral bündeln und so die Behandlung verbessern.
Rund 58 000 der 98 500 Arztpraxen in Deutschland nehmen laut der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik bereits teil. Ebenso knapp 20 000 Zahnarztpraxen, 6500 Apotheken und 727 Kliniken. Zuletzt wurden wöchentlich 1,9 Millionen Dokumente hochgeladen. Es zeige sich deutlich, dass die Praxen Vorreiter seien, sagte KBV-Vorstand Steiner. Vor allem stationäre Einrichtungen müssten endlich nachziehen. „Viele Praxen berichten, dass sie nach wie vor Faxgeräte vorhalten müssen, damit die Kommunikation mit den Krankenhäusern und der Pflege läuft.“ Gerade Entlassbriefe von Kliniken hätten aber einen großen Mehrwert.
Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft hakt es bei der flächendeckenden Anbindung von Kliniken, weil es nicht mit einem einfachen Software-Update getan sei. Laut einer Befragung unter 382 Kliniken gehen 58 Prozent davon aus, dass die ePA erst im Laufe des nächsten Jahres krankenhausweit einsetzbar sein kann.
Aus den Praxen, sagt Steiner, höre man immer wieder, dass Patienten noch wenig über die ePA wissen. Die Kassen hätten die Pflicht, umfassend darüber zu informieren. Da gebe es „Nachholbedarf“. Auf mehr Transparenz dringen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit. Laut einer Befragung hätten Patienten oft Probleme, ihre eigene Krankenakte zu erhalten. Viele kennen demnach den gesetzlichen Anspruch auf Einsicht gar nicht. Da die ePA derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthalte, sei die Möglichkeit zum Anfordern der kompletten Akte auch künftig unverzichtbar. Einige wichtige Fakten im Überblick.
■ Was ist die ePA
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein digitaler Aktenordner mit allen wichtigen Gesundheitsinformationen eines Patienten. Weil die Daten dadurch künftig zentral verfügbar sind, können Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken schnell wichtige Daten abrufen – und befüllen das System selber mit neuen Daten von Behandlungen. Auch der Patient selbst kann die ePA befüllen – über die ePA-App seiner Krankenkasse, die im App-Store zum Herunterladen zu finden ist.
■ Zugriff
Patienten können selbst bestimmen, was in der App gespeichert wird und der Nutzung der gesamten Akte oder einzelner Dokumente jederzeit widersprechen, zum Beispiel von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer psychiatrischen Behandlung. Ebenso können Patienten in der App festlegen, wer Zugriff auf die ePA haben darf. Dort können auch einzelne Dokumente gelöscht oder gesperrt werden. Das bedeutet allerdings auch, dass der Patient seine Akte aktiv verwalten muss. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über das Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis. Wer nichts regelt, gewährt seinem Arzt automatisch 90 Tage lang Zugriff, dem Apotheker drei Tage.
■ Datenschutz
Die Krankenkassen haben selbst keinen Zugriff, da die ePA Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist. Auch Versicherungen und Arbeitgeber können sie nicht einsehen, das ist gesetzlich festgelegt.WHA, DPA