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Was sich Döner nennen darf

von Redaktion

Einen EU-Schutzstatus hat er zwar bisher nicht bekommen. Dennoch darf sich längst nicht jeder Drehspieß Döner nennen. © Smarterpix

Der Döner ist ohne Zweifel eine türkisch-deutsche Erfolgsgeschichte. Seit seinen Anfängen in den 1970er-Jahren hat er sich zu einer der beliebtesten Imbissmahlzeiten entwickelt.

Traditionell isst man die würzigen, auf riesigen senkrechten Drehspießen gebratenen Fleischstücke mit Reis. Sein Durchbruch in Deutschland gelang dem Döner aber im aufgeschnittenen Fladenbrot, zusammen mit Blattsalat, Tomaten, Gurken, Zwiebeln, oft auch Rot- und Weißkohl. Unverzichtbar für den typischen Geschmack sind die Soßen: meist würzig, gerne scharf und knoblauchhaltig, auf Joghurt- oder Mayonnaisebasis. Das „Gesamtpaket“ – vom Kaloriengehalt her eher eine Haupt- als eine Zwischenmahlzeit – lässt sich gut mitnehmen und unterwegs essen.

Nach Umfragen isst mehr als ein Drittel der Deutschen mindestens einmal pro Monat Döner. Das Geschäft ist mittlerweile eine milliardenschwere Industrie. Längst nicht jeder der vielen tausend Dönerläden bundesweit bestückt seine Drehspieße selbst. Viele beziehen die Fleischspieße vorgefertigt aus speziellen Großbetrieben. Ein Antrag eines internationalen Dönerverbandes mit Sitz in Istanbul, der dem Döner einen EU-Schutzstatus und verbindliche Rezepturvorgaben verleihen sollte, wurde erst letzte Woche nach zahlreichen Einsprüchen zurückgezogen. Dennoch darf sich nicht jedes beliebige würzige Fleisch vom Spieß „Döner“ nennen. Was einen Döner ausmacht, ist in Deutschland in den sogenannten „Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ geregelt. Sie dienen auch der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Grundlage bei ihren Kontrollen. Demnach besteht ein Döner bzw. Döner Kebab aus dünnen Scheiben Rind- bzw. Kalbfleisch und/oder Schaf- bzw. Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Erlaubt ist dabei ein Hackfleischanteil bis maximal 60 Prozent. Liegt der Anteil noch höher, ist das Erzeugnis kein Döner mehr, sondern ein Hackfleisch-Drehspieß.

Weitere mögliche Zutaten sind Salz, Gewürze, Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt. Enthält ein Döner andere Zutaten, zum Beispiel. Paniermehl oder Sojaeiweiß, muss er dementsprechend „Döner mit Paniermehl“ heißen. Ein Geflügel-Döner besteht ausschließlich aus dünnen, gewürzten Scheiben Puten-/Hähnchenfleisch, Hackfleisch ist nicht zulässig. Der Anteil an Geflügelhaut darf maximal 18 Prozent betragen.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Produkt nur noch als „Drehspieß“ verkauft wird: Hier kommen häufig Bindemittel, Geschmacksverstärker, Aromen und Zusatzstoffe zum Einsatz. Ein hoher Anteil an Flüssigwürzen und Bindemitteln sorgt dafür, dass das Fleischerzeugnis bis zu 20 Prozent Wasserzusatz enthält – so lässt sich unauffällig am Fleisch sparen. Wird ein solcher Drehspieß als Döner verkauft, handelt es sich um Verbrauchertäuschung und einen Fall für die Kontrollbehörden.

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