RECHT

Keine Erstattung bei Räumung

Die Sozialhilfe zahlt nicht, wenn die Wohnung geräumt werden muss. © Imago

Die nordhessische Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfeempfänger kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmst

Mittwoch, 5. November 2025

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