Wer Laub fegen muss

Gehwege müssen gefahrlos zu passieren sein. © Arne Dedert, dpa

Herbstlaub sorgt auf Gehwegen schnell für Rutschpartien. Zuständig für Abhilfe sind in den meisten Fällen Eigentümer angrenzender Grundstücke – oder deren Mieter. Wer das Laub nicht regelmäßig entfernt, kann im Schadenfall zur Kasse gebet

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Samstag, 3. Januar 2026

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