Ärzte haften nicht bei Impfschäden

Die Impfungen gegen Covid-19 während der Pandemie waren Teil einer großen staatlichen Impfkampagne. © Bernd Feil, IMAGO

Niedergelassene Ärzte müssen für einen Impfschaden infolge einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung nicht selbst haften. Denn die Ärzte hätten aufgrund der vom

Dienstag, 4. November 2025

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