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10. Oktober 2025
Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie klar erkennbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat nun der BGH entschieden. © IMAGO
Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kunden die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Ra
Dieser Artikel (ID: 2372746) ist am 10.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).