Auf der Arbeit handgreiflich zu werden, hat schwerwiegende Folgen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 15 SLa 315/25), auf das das Fachportal Haufe hinweist.
Der Fall: Ein als Be- und Entlader beschäftigter Arbeitnehmer hatte trotz Verbot während der Arbeitszeit sein
Dieser Artikel (ID: 2376226) ist am 16.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).