Mit Zeugnissen Erfolge im Job belegen

von Redaktion

Alle paar Jahre kann man sich ein Zwischenzeugnis geben lassen. © dpa

Ein Arbeitszeugnis gibt es nicht nur zum Abschied. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses haben Beschäftigte Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung – das sogenannte Zwischenzeugnis. Es gibt klassische Anlässe, bei denen ein Zwischenzeugnis nahezu selbstverständlich ist: wenn Sie sich auf eine andere Stelle bewerben möchten, vor einer längeren Elternzeit oder wenn Ihr direkter Vorgesetzter das Unternehmen verlässt oder die Abteilung wechselt. In solchen Momenten ist die Anfrage nachvollziehbar und weckt in der Regel keinen Argwohn. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, geht noch einen Schritt weiter: „Meiner Meinung nach kann der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis regelmäßig auch ohne einen konkret vorliegenden Grund vorbeugend verlangen.“ Sein Argument: Nur so hat man im Bedarfsfall auch tatsächlich ein aktuelles Zeugnis zur Hand. Bredereck hält einen Rhythmus von zwei Jahren für ideal, andere Experten empfehlen Anstände bis zu fünf Jahren.

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