Bei Aktiendepots kann schnell viel Abgeltungssteuer anfallen. © dpa
Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet? Damit können Sie verhindern, dass die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden einbehält und ans Finanzamt abführt. Denn Ledige können dank des Sparerpauschbetrags bis zu 1000 Euro, zusammenveranlagte Ehepaare bis zu 2000 Euro jährlich an Kapitalerträgen vereinnahmen, ohne dass sie darauf Steuern zahlen. Weiß die Bank aber nicht, wie Sie Ihren Sparerpauschbetrag einsetzen wollen, kann sie diesen auch nicht berücksichtigen. „Liegt kein Freistellungsauftrag vor oder übersteigen die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag, zieht die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ab“, sagt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Gut zu wissen: Wer bei mehreren Finanzinstituten Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, kann den Sparerpauschbetrag mit verschiedenen Freistellungsaufträgen auch auf mehrere Banken und Sparkassen verteilen.