Kommt ein Haustier bei einer Flugreise abhanden, können Besitzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr Schadenersatz als bei Reisegepäck verlangen. Ein Hund gehöre beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen, entschieden die Richter in Luxemburg. Hintergr
Dieser Artikel (ID: 2378310) ist am 20.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).