Hund gilt als Reisegepäck

von Redaktion

Kommt ein Haustier bei einer Flugreise abhanden, können Besitzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr Schadenersatz als bei Reisegepäck verlangen. Ein Hund gehöre beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen, entschieden die Richter in Luxemburg. Hintergrund ist ein Fall aus Spanien: Eine Frau wollte ihre Hündin von Buenos Aires nach Barcelona mitnehmen. Das Tier sollte im Frachtraum befördert werden, befreite sich jedoch auf dem Weg zum Flugzeug aus einer Transportbox und blieb verschwunden. Die Passagierin verlangte von der Airline 5000 Euro immateriellen Schadenersatz. Die Fluggesellschaft verwies hingegen auf das Montrealer Übereinkommen für internationale Flugreisen, das Haftungsobergrenzen regelt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass sich der Schadenersatz, der durch den Verlust des Tiers entstanden sei, nach den Haftungsregeln für Reisegepäck richte

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