Gericht kann Zustimmung des Vaters ersetzen

von Redaktion

Nach einer Scheidung bleiben oft Verletzungen. © Smarterpix

Heiratet ein Elternteil nach der Trennung erneut und nimmt den Namen des neuen Partners an, kann auch das Kind diesen Familiennamen erhalten. Dafür muss allerdings der andere Elternteil einverstanden sein. Stimmt er aber nicht zu, kann das Familiengericht seine Einwilligung ersetzen – wenn dies dem Kindeswohl dient. Auf einen solchen Fall weist der Deutsche Anwaltverein hin. Die Familienrechtler haben dabei eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 5 WF 4/25) im Blick. Im konkreten Fall lebte die Tochter eines früheren Paares seit der Trennung bei der Mutter, die wieder heiratete und den Namen ihres Mannes annahm. Während das kurz darauf geborene gemeinsame Kind diesen Namen trägt, behielt die Tochter aus erster Ehe den Nachnamen des Vaters. Der Kontakt zum Vater brach allerdings nach einem Polizeieinsatz ab, die Mutter erhielt das alleinige Sorgerecht, was zudem den Umgang mit dem Vater ausschloss. Mutter und Tochter beantragten, dass auch die Tochter den Namen des Stiefvaters tragen darf. Der Vater widersprach, doch das Gericht ersetzte seine Einwilligung. Die Richter betonten, das Interesse des Kindes an der Namensänderung überwiege das an der Beibehaltung. Maßgeblich sei die Bindung an den Stiefvater und die fehlende Beziehung zum Vater.

Artikel 5 von 10