Die steuerliche Förderung für den Bau neuer Mietwohnungen gibt es nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht. Wird ein zuvor vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, können die Bauherren keine Förderung beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied
Dieser Artikel (ID: 2381046) ist am 24.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).