In unserem Text „Das gilt für Laubbläser“ vom 24. Oktober ist uns ein Fehler unterlaufen. Dort steht: „Demnach dürfen Rasenmäher werktags zwischen 7 und 20 Uhr nicht betrieben werden.“ Richtig ist: Sie dürfen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Wir bitten um Entschuldigung.
Dieser Artikel (ID: 2381868) ist am 25.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).